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kostenloser Versand

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

LIEFERUNGSBEDINGUNGEN

1 VERTRAGSUMFANG
Unsere Angebote und Preise sind bis zum Vertragsabschluß unverbindlich: Kauf- und Lieferungsbedingung des Käufers binden uns nicht, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Durch die Annahme der Lieferung erkennt der Käufer, sofern er Vollkaufmann ist, die Geschäftsbedingungen auch für solche zukünftigen Geschäfte an, die der Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Kaufgegenstandes dienen, insbesondere zukünftige Lieferungen von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Für unsere Lieferungen gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise und Konditionen. Angegebene Lieferfristen gelten nur unter der Voraussetzung störungsfreier Produktion und ausreichender Versorgung mit Roh? und Hilfsstoffen. Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Lieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden waren, sowie Arbeitskämpfe oder höhere Gewalt berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, entfällt unsere Lieferpflicht, ohne daß wir deshalb zum Ersatz von Schäden verpflichtet würden.
Für den Käufer zumutbare Konstruktions? oder Formänderungen des Kaufgegenstandes seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.

2 LIEFERUNG
Unsere Lieferungen erfolgen im Webshop frachfrei, einschließlich Verpackung, zuzüglich gesetzlicher MwSt. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers nach bestem Ermessen. Teillieferungen sind zulässig.

3 AUFTRAGSUMFANG, KOSTENVORANSCHLAG, KOSTENSCHÄTZUNG
Wenn keine schriftliche Beschränkung erfolgt, sind wir beauftragt alle Arbeiten ? auch Nebenarbeiten wie Reinigen usw. ? durchzuführen, soweit dies zur einwandfreien Funktionsfähigkeit oder Wiederherstellung der Spezifikation des Reparaturgegenstandes notwendig ist. Auf Anforderung erstellen wir auch einen verbindlichen Kostenvoranschlag, gegen Gebühr.

4 LEIHGERÄTE
Leihgeräte stellen wir nach Vereinbarung zur Verfügung. Diese sind nach Ablauf der Überlassungsfrist unaufgefordert frei Haus an uns zurückzusenden. Sollte die Ware nicht 5 Arbeitstage nach Ablauf der Frist bei uns eingegangen sein, berechnen wir den Verzug pro angefangener Woche mit 2% Leihgebühr des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Listenpreis der Ware. Ist die Ware nicht zwei Kalendermonate nach Ablauf der Überlassungsfrist bei uns eingegangen, berechnen wir diese mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Listenpreis.

5 GEWÄHRLEISTUNG
Der Käufer hat offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche wegen nicht fristgerecht angezeigter offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängimachung des Vertrages zu verlangen. Alle anderen Ansprüche aufgrund von Sachmängeln, insbesondere Schadenersatzansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sind ausgeschlossen.

6 HAFTUNGSAUSSCHLUß
Fibotec Fiberoptics GmbH haftet bei multifunktionalen Messsystemen, die Teil eines Gesamsystems werden (Peripherie-Geräte) nicht für solche Funktionseinschränkunden, die nicht auf einem Mangel des Vertragsgerätes selbst beruhen, sondern auf Mängeln des angeschlossenen Computers, der Schnittstellen, Schnittstellenkabel oder sonstiger zu dem Gesamtsystem gehörender Hard- oder Softwarekomponenten. Die Hafttung für Funktionseinschränkungen infolge einer von dem Kunden nach Vertragsabschluß vorgenommenen Veränderung der Hard- und Software ist ausgeschlossen, sofern diese Veränderung von Fibotec Fiberoptics GmbH nicht vorab genehmigt wird.
Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung oder sonstigen Rechtsgründen verjähren 2 Jahre nach Lieferung.

7 ZAHLUNGEN
Unsere Rechnungen sind sofort netto nach Lieferung bzw. Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

8 EIGENTUMSVORBEHALT / MITTEILUNGSPFLICHT / ENTSORGUNG
Das Eigentum an von uns gelieferten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Ein Weiterverkauf vor Eigentumsübergang ist unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, soweit die gelieferte Ware danach noch in unserem Eigentum steht, jede Maßnahme Dritter, die unser Eigentum beeinträchtigen oder gefährden könnte, wie zum Beispiel Beschlagnahme, Pfändung, Arrest, Ausübung von Pfandrechten und ähnliches unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer gibt entsorgungspflichtige Verbrauchsmaterialien, z.B. Akku's, nach Verbrauch an den Hersteller / Vertreiber zurück.

Preisänderungen
Wartungsentgelt, Ersatz- u. Verbrauchsteile können von Fibotec Fiberoptics GmbH durch schriftliche Ankündigung mit einer Frist von 3 Monaten geändert werden. Bei einer Preiserhöhung bis zu 5% hat der Vertragspartner aus Anlaß dieser Preiserhöhung kein besonderes Kündigungsrecht. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5% pro Vertragsjahr ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Ankündigungsfrist schriftlich zu kündigen.

Leistungen durch Dritte
Fibotec Fiberoptics GmbH ist berechtigt alle ihr vertraglich obliegenden Lieferungen und Leistungen selbst oder durch fachkundige Dritte (Fachhändler) zu erbringen. Werden die Leistungen nicht selbst erbracht, so benennt Fibotec Fiberoptics GmbH schriftlich den zuständigen Fachhändler. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Vertragsleistungen nur bei diesem schriftlich benannten Fachhändler abzufordern. Die Rechnungstellung erfolgt auch in diesem Fall direkt durch Fibotec Fiberoptics GmbH.

Vertragslaufzeit
Bei Wartungsverträgen verlängert sich die auf der Vorderseite angegebene Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, falls der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Verzugsfolgen
Fibotec Fiberoptics GmbH ist berechtigt, nach Eintritt des Zahlungsverzuges Jahreszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz (ehemals Diskontsatz der Deutschen Bundesbank) entsprechend den Bestimmungen des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes ohne Nachweis zu berechnen, soweit sie nicht tatsächlich höhere Zinsen für die Inanspruchnahme von Bankkrediten selbst zahlt.


WARTUNGSBEDINGUNGEN (zusätzlich nur für Wartungsvertrag)

1 VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand des Vertrages und in dem Wartungsentgelt enthalten ist die Wartung und Reparatur des bezeichneten Messgerätes, nach Einsendung durch den Kunden, einschließlich der Ersatzteile. Das Nachfüllen von Verbrauchsmaterial, z.B. Trockenpatronen ist nicht Bestandteil der Wartung.

2 WARTUNGS-AUSSCHLUß
Mit dem vereinbarten Preis sind folgende Leistungen nicht abgegolten:
a) Instandsetzungen, die auf unsachgemäßer Behandlung sowie schuldhafter Beschädigung, Verwendung von ungeeigneten oder fremden Materialien und Ersatzteilen, Eingriffen unberechtiger Dritter sowie auf der Einwirkung von Unfall, Feuer, Hitze, Wasser, Einbruch oder höherer Gewalt beruhen; Modifikationen, die nicht der Betriebssicherheit des Gerätes, sondern dem Bedienungskomfort dienen.
b) Arbeiten, die durch Nichtbefolgen der gelieferten Bedienungsanleitung erforderlich werden bzw. auf Wunsch des Kunden ohne technische Notwendigkeit erfolgen.

3 ZAHLUNG / ABRECHNUNG
Der Kunde hat das vereinbarte Wartungsentgelt ohne Abzug viertel jährlich durch Abbuchung zu entrichten. Hinsichtlich einer Preiserhöhung findet Nr. 7 der Lieferungsbedingungen Anwendung.


SCHLUSSBESTIMMUNGEN (für alle Verträge)

1 VERTRAGSÄNDERUNGEN
Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, daß der mit ihr erstrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

2 GERICHTSSTAND / DATENVERARBEITUNG
Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist als Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselprozesse- Ludwigshafen vereinbart. Angaben über den Kunden werden mit dessen Einverständnis zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert.
Unseren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" liegt ausschließlich deutsches Recht zugrunde.

3 FORDERUNGSABTRETUNG
Die Firma Fibotec Fiberoptics GmbH kann sämtliche jetzige und zukünftige Forderungen, welche ihr aus diesem Vertrag zustehen bzw. zustehen werden, auch evtl. Herausgabeansprüche bzgl. des überlassenen Gerätes an eine von ihr benannte Leasinggesellschaft, abtreten. Einer hierfür evtl. erforderlichen teilweisen oder vollständigen Übertragung des Vertragsverhältnisses, durch Fibotec Fiberoptics GmbH auf die Leasinggesellschaft, stimmt der Vertragspartner zu.

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